
Immobilienbewertung durch Verkehrswertgutachten
Was ist meine Immobilie wert? In vielen Fällen reicht hierzu eine mündliche oder "kurze Auskunft" nicht aus! Meist wenn Behörden, Gerichte, Betreuungsfälle oder auch eheliche Auseinandersetzungen eine Rolle spielen. Das Verkehrswertgutachten gibt auf diese Frage die ausführliche und begründete Antwort auf rund 50 - 70 Seiten.
Wichtig: Das Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist sicher und gerichtsfest, unabhängig und unparteiisch. Verkehrswertgutachten aus unserem Hause erfüllen die Standards der Gerichte.
§ Verkehrswertgutachten nach den gesetzlichen Vorschriften
Entsprechend des Bewertungsauftrages, den wir zu Beginn gemeinsam besprechen, erfolgt eine objektive und unparteiische Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie nach §194 Baugesetzbuch (BauGB) nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie nach der Sachwert-Richtlinie, Ertragswert-Richtlinie und Vergleichwertrichtlinie.
Beschaffung erster Unterlagen. Vereinbarung des Ortstermins für die Besichtigung.
Auswertung der Unterlagen. Auswertung der Ergebnisse der Ortsbegehung. Auswertung der Marktdaten.
Sollten Sie nicht alle Unterlagen zu Hause haben – kein Problem. Gerne kümmern wir uns um die Beschaffung aller notwendigen Unterlagen bei den örtlichen Behörden und Ämtern. In der Regel werden zur Erstellung eines Gutachtens die folgenden Unterlagen benötigt: